Moderne Freibeuter
Prolog
Wenn ein Gesetz für die Mehrheit der Bürger eine latente Bedrohung darstellt und für die Mehrheit der Unternehmer Rechtsunsicherheit schafft, während es einigen wenigen dazu verhilft, ihre Raffgier befriedigen zu können, wenn dadurch ganz nebenbei elementare Bürgerrechte ausgehebelt werden, und die Politik trotz alldem keinen Handlungsbedarf sieht, dann muss von einem Entwicklungsland – von einer „Bananenrepublik" – die Rede sein. Denn bereits in der Schule haben wir ja gelernt, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem jeder die gleichen Rechte hat...
Weit gefehlt! Denn die Rede ist hier nicht etwa von der Republik Kongo, sondern von unserer guten alten BRD im Besonderen und der EU im Allgemeinen.
Sogar das bürgerlich-liberale Wochenmagazin DIE ZEIT sieht sich bereits genötigt, unter dem Titel "Abgemahnt und abgesahnt" in kritischer Weise über eine Unsitte zu berichten, die hierzulande bereits seit Jahren grassiert. Endlich! möchte man da hinzufügen. Denn bisher wurde zumeist nur von einschlägige Internetseiten wie gulli, Rettet das Internet oder auch telepolis über skandalöse Machenschaften unter dem Schutz unseres Urheber- und Markenrecht berichtet.
Der oben erwähnte ZEIT-Artikel soll hier nun zum Anlass genommen werden, einen ganz besonders hässlichen Schandfleck an der Weste unseres Rechtsstaates mal etwas genauer zu betrachten:
"Entern" und "plündern" im Auftrag Dritter
Bei Fällen, wie dem in der ZEIT geschilderten, handelt es sich um ein Phänomen, das wohl am ehesten mit Freibeuterei verglichen werden kann, denn Freibeuter waren staatlich geduldete Piraten im Mittelalter und der frühen Neuzeit, die auf Kaperfahrt gingen.
Ihre "Kaperbriefe" erhalten die Rechtsanwaltskanzleien heute natürlich nicht mehr von Regierungen, sondern von den Inhabern der Markenrechte; manchmal plündern sie jedoch auch gänzlich ohne Auftrag. Das Absurde dieser modernen Form der Freibeuterei liegt wohl vor allem darin, dass die Machenschaften dieser Rechtsanwaltskanzleien durchaus legal sind (...die Kanzleien damit also in Analogie zu den Freibeutern unter „staatlicher Duldung" agieren...), ihre Opfer jedoch in den meisten Fällen ebenfalls Bürger desselben Staates sind – und sich nicht etwa im "Kriegszustand" mit diesem befinden. Mehr noch: diese Mitbürger handeln zumeist nicht nur in keiner kriminellen, habgierigerigen oder sonst einer objektiv verwerflichen Absicht, sondern schädigen in den meisten Fällen auch überhaupt niemanden. Gerade dieser Umstand und die Tatsache, dass damit bisweilen auch völlig unbescholtene Bürger in die private Insolvenz getrieben werden, macht deutlich, dass es sich hierbei wohl um eine der perversesten Formen des legalen Gelderwerbs handelt – um einen Akt blanker Habgier bar jeder Moral. Neben vielen anderen Beispielen legen erst jüngst wieder die Abmahnungen wegen der Veröffentlichung von Songtexten die niederen Beweggründen offen, durch die sich manche Rechtsanwalts- kanzleien leiten lassen, wie die Initiative "Rettet das Internet" im folgenden Auszug verdeutlicht:
(3) Jeder größere Verlag dürfte über eigene Justitiare verfügen, die in der Lage gewesen wären, gebührenfreie Abmahnungen zu verfassen, zumal der rechtliche Sachverhalt denkbar einfach ist. In dem völlig unnötigen und aufwendigen Beauftragen einer externen Kanzlei kann man also eine bewußte Schädigungsabsicht erkennen.
(4) Die abmahnenden Verlage vermarkten nach unserer Recherche keine Songtexte. Diese sind nur Zugabe zu CDs oder Noten. Umgekehrt verdienten die abgemahnten Sites kein Geld mit den Texten (von lächerlichen Werbeeinnahmen, die kaum reichen, die Webspacekosten zu decken, abgesehen). Es liegt also gar keine tatsächliche Beeinträchtigung der Geschäfte vor und es besteht auch kein Unterlassungsanspruch, da eine Wiederholungsgefahr bei den abgemahnten Sites nicht besteht.
(5) Die Mehrfachabmahnungen, wobei offenbar für jeden einzelnen Song schnell irgend eine Unterabteilung des gleichen Verlags (unter gleicher Hausadresse und Verwaltung) genannt wurde, um dann pro Song 1600 Euro in Rechnung zu stellen, zeigen sehr deutlich, daß es hier ausschließlich um vorsätzliche Schädigung und Gewinnmaximierung geht, und nicht primär darum, einen die Geschäfte schädigenden Sachverhalt abzustellen.
Rechtsunsicherheit benachteiligt Kleinunternehmen und Selbstständige
Begünstigt durch ein völlig unzeitgemäßes Urheber- und Markenschutzrecht und ihre völlig weltfremde Auslegung durch die Gerichte, wird jedoch nicht nur die materielle Existenzgrundlage argloser Privatpersonen gefährdet, sondern auch die einer großen Zahl von Kleinunternehmen und Selbständigen, wie beispielsweise die Initiative Rettet das Internet immer wieder betont. Denn das hohe Maß an Rechtsunsicherheit macht jede unternehmerische Initiative von Einzelpersonen oder Kleinunternehmen im Internet zum unkalkulierbaren Risiko. Nur große IT-Konzerne können sich den rechtlichen Beistand überhaupt leisten, um sich Notfalls gegenüber marodierenden Rechtsanwaltskanzleien zur Wehr setzen zu können. Damit aber nehmen das derzeitige Urheber- und Markenrecht sowie die darauf rekurrierende Rechtssprechung starken Einfluss auf das Branchenprofil der Internetökonomie: indem Kleinunter- nehmen und Selbstständige einer latenten Gefährdung ausgesetzt werden, wird der Trend zu Großunternehmen gefördert.
Ein recht aktuelles Beispiel, das dies veranschaulicht, ist die Neue Abmahnwelle eines Mobilfunkanbieters, die besonders Musiker und Medizinfirmen traf (vgl. dazu den Artikel "Die Luft zum Atmen wegklagen"). Wer in einem solchen Klima und unter solchen rechtlichen Rahmenbedingungen immer noch unternehmerisch tätig sein möchte, der ist entweder verrückt oder ein unternehmerischer Idealist.
Der eine oder andere wird sich vielleicht fragen, ob es wirklich so schlimm für uns Verbraucher ist, wenn dann eben einige wenige globale IT-Konzerne den Markt beherrschen. Nun, für "den Verbraucher" ist es womöglich nicht die beste aller Welten, aber vielleicht auch nicht all zu tragisch. Viele - auch gerade Politiker - vergessen jedoch gerne mal, dass Menschen nicht nur eine Daseinsberechtigung als Verbraucher haben, sondern darüber hinaus auch Bürger mit einer ganzen Reihe von Grundrechten sind. Und gerade für die Wahrung und Achtung dieser Grundrechte stellen solche IT-Riesen eine latente Bedrohung dar, die häufig völlig unterschätzt wird (hohe Investitionen in die PR machen's möglich...). Dies zeigt ganz besonders der Fall China, das laut dem Handbook for Bloggers and Cyber-Dissidents das Regime mit den effektivsten Filtermethoden und damit der effektivsten Internet-Zensur ist, wobei dies, so Telepolis erst
ein kluger Mix aus Investitionen, Technologie und Diplomatie möglich [mache], wobei US-Firmen wie Cisco, Yahoo oder Google angesichts der riesigen Marktchancen im Reich der Mitte der Regierung kräftig unter die Arme greifen würden.
Gerade Yahoo lieferte jüngst erst ein trauriges Beispiel dafür, wie politisch und moralisch indifferent diese 'Global-Player' sind - Menschen sind da nichts (außer eben Verbraucher), Marktanteile aber alles...
Doch zurück in unser ach-so-demokratisches Westeuropa: Dass es auch hier nicht nur um die Gefährdung der freiheitlichen Marktverfassung geht, sondern ebenfalls viel grundsätzlicher um die Gefährdungen bürgerlicher Freiheiten und Grundrechte, die in den letzten Jahrhunderten hart erkämpft werden mussten, dies wird spätestens dort deutlich, wo das Recht auf freie Meinungsäußerung durch unser unzeitgemäßes Urheber- und Markenschutzrecht und seine Auslegung durch weltfremde Gerichte ausgehebelt wird:
Meinungsfreiheit wird zum Privileg derer, die es sich leisten können
Eine wachsende Zahl von Beispielen zeigen, dass das Markenrecht Unternehmen ein ebenso einfaches wie wirksames Mittel zur Hand gibt, mit dem sie unliebsame Kritik an ihren Produkten oder gar am Unternehmen selbst unterbinden können. Die Fälle Esso gegen Greenpeace sowie Elf gegen Greenpeace zeigen, dass auch verhältnismäßig große Organisationen nicht vor Versuchen gefeit sind, die darauf zielen unbequeme Kritiker per einstweiliger Verfügung mit Hilfe des Markenrechts Mundtot zu machen. Dass eine kritische Meinungsäußerung bei derzeitiger Gesetzeslage nur noch theoretisch ein allgemeines Grundrecht darstellt, da sich dieses „Grundrecht" faktisch nur derjenige leisten kann, der es sich finanziell leisten kann, darauf weist auch das Zitat Hartmut Pilchs in einem Telepolis-Artikel hin: "Das Recht auf freie Meinungsäußerung hat im real existierenden System der Haftung für Internet-Inhalte eine so nachrangige Bedeutung, dass es nur von Akteuren wahrgenommen werden kann, die sich eine unbegrenzte Zahl von Gerichtsverfahren mit hohen Beweislasten zuzüglich Haftungsfreistellung für unbegrenzt viele "Mitstörer" leisten können."
Seinen Anfang nehmen konnte dieser Wahnsinn in der Bundesrepublik durch eine Verschärfung des deutschen Markenrechts 1995 unter der Regierung Kohl, so Wolf-Dieter Roth in einem Artikel. Die Folgen dieses unsäglichen politischen Aktes beschreibt er wie folgt:
Zuvor waren nur komplette Markenzeichen, also Firmenlogos eintragsfähig. Heute kann alles geschützt werden: Farben (Beispiel: "Atomstrom ist gelb"), Klänge (Beispiel: der Pentium-Jingle von Intel), Buchstabenfolgen (Beispiel: "wdr"), Ziffernfolgen (Beispiel: die Münchner Vorwahl "089"). Wer diese Buchstaben- oder Zahlenfolgen dann irgendwo verwendet, wo es dem Markeninhaber nicht passt, bekommt Ärger. Geschützt vor der Markenkeule ist man lediglich beim Ursprung des Begriffs: So kann man "Apfel" nur für Computer eintragen, aber nicht für Obst und "089" nicht für Telefonnummern. Aber eben "11", pardon, "Elf", für Öl und Benzin.
Die Folge: Schwindende Legitimität des politischen Systems
Schlimm und völlig unverständlich ist, dass der Gesetzgeber bis heute kaum Interesse für die Folgen solcher legaler Raubzüge und Zensurversuche zeigt – und es daher erst einmal weitergehen kann wie bisher. Dahinter steckt jedoch keine Verschwörung, nein, die Gründe sind vielmehr recht profaner Natur: Vor allem in Form einer erschreckenden Inkompetenz und völligen Weltfremdheit der derzeitigen politischen Elite, wenn es um die Frage geht, wie das rechtliche Regime zum Schutz von so genanntem „geistigen Eigentum" (das ja noch weitgehend aus der prädigitalen Epoche stammt) an die Anforderungen des Internetzeitalters angepasst werden sollte.
Wenn aber die gesellschaftliche Elite die Zeichen der Zeit nicht mehr zu deuten vermag, dann sind nicht selten Staatsver- drossenheit und die schwindende Legitimität des politischen Systems die Folge, wie beispielsweise in einem Leserbrief an die ZEIT zum Ausdruck kommt.
Zurück in „die guten alten Zeiten"?
Doch halt! Ist es tatsächlich nur Inkompetenz der politischen Elite? Nun, zumindest bedient man sich von Seiten der Politik auch gerne selbst der Mittel, die das Urheber- und Markenrecht einigen wenigen in die Hände gibt, um die Mehrheit der Bürger zu zensieren, auszunehmen und zu enteignen. Ein Beispiel dafür, dass es Regierungen an Dreistigkeit und Skrupellosigkeit durchaus mit jedem großen Konzern aufnehmen können, liefert beispielsweise Korrupt in einem Beitrag auf gulli.com, in dem er über ein Vorhaben der britischen Regierung im Hinblick auf die Olympischen Spiele 2012 in London berichtet:
Um die ungestörte Vermarktung der Olympischen Spiele nicht zu behindern, plant die britische Regierung die Verabschiedung eines Gesetzes, welches die Verwendung gewisser Wortkombinationen in geschäftlichen oder werbenden Zusammenhängen schlicht verbietet. Verboten sollen dann neben der Verwendung der Olympialogos beispielsweise die Begriffe "Olympic", "London 2012", das olympische Motto "Citius, Altius, Fortius" bzw. "schneller, höher, stärker" sein,wie auch die Begriffe "Medaille", "Gold", "Silber" und "Bronze, "2012", "Sponsor" und "Sommer". [...] Verstöße gegen die Wortzensur sollen nach dem Gesetzesentwurf mit Strafen in Höhe von bis zu 20.000 Pfund geahndet werden, in schweren Fällen sei die Strafzahlung gar nach oben offen.
Sollte also dereinst jemand auf seiner privaten Webseite über seinen Urlaub im „Sommer 2012 in London" schreiben, dann sollte er sich nicht wundern, wenn auch er von einer geld- gierigen und skrupellosen Rechtsanwaltskanzlei geentert und um 20 000 Pfund erleichtert wird – wie in den Guten alten Zeiten ausgestattet mit einem Kaperbrief der britischen Regierung...
Epilog
Bei näherer Betrachtung des Themas scheint sich die These zu bestätigen, wonach ganz allgemein ein rigider Schutz von geistigem Eigentum zur Aushöhlung des Liberalismus und damit zum Niedergang einer freiheitlichen Markt- und Gesellschaftsverfassung führt - vgl. dazu u.a. folgende Texte:
- Zwischen digitalem Kapitalismus und Wissensgesellschaft: Wohin führt der Weg?
- Das so genannte "geistige Eigentum" im digitalen Zeitalter - eine Kritik aus liberaler Perspektive. (Überarbeitete Fassung eines Vortrags anlässlich der 3. Oekonux-Konferenz in Wien im Mai 2004)
- Eine Kritik an der Institution des so genannten "geistigen Eigentums" im digitalen Zeitalter aus der Perspektive liberaler Theorien.
Außerdem wird deutlich, dass auch Rechtsstaatlichkeit kein Selbstläufer ist, sondern ein sehr fragiler Zustand, der ständig durch die Staatsbürger geschützt, verteidigt und an neue (technische sowie sozioökonomsiche) Entwicklungen angepasst werden muss. Leider ist davon aber immer viel zu wenig die Rede. Wer aber nicht für seine Freiheit und seine Grundrechte einsteht, der darf sich nicht wundern, wenn er eines Tages aufwacht und feststellt, dass beides von den "Volksvertretern" für ein Linsengericht verscherbelt wurde...
Anhang: Texte im Internet zum Thema
Rettet das Internet
- Eine Vielzahl von Beispielen, die in der Tat an unserem Rechtsstaat zweifeln lassen werden von der Initiative "Rettet das Internet" aufgelistet. Zitat:
Die hier aufgeführten Beispiele widersprechen dem gesunden Menschenverstand und Rechtsempfinden in erheblichem Maße. Es sind aber alles reale Fälle, die wir mit Links zur Original-Quelle und teilweise mit Hintergrund-Infos versehen haben.
Telepolis
- Greenpeace contra Markenrecht
- Markenrecht versus Meinungsfreiheit
- Abmahnen im Cartier-Stil
- Schnell mal eine Webseite abschalten
- Die Luft zum Atmen wegklagen
- Ihr Weg zu uns...erer Abmahnung - Anfahrtsskizzen auf der Homepage, die nicht wirklich selbst gezeichnet wurden, sind ein gutes Geschäft - für Rechtsanwälte
weiteres
Auch sehr erstaunlich ist die Dokumentation des Streits zwischen Wolf-Dieter Roth und dem Westdeutschen Rundfunk:
Die letzten Kommentare
Schön geschrieben! Recht hast du... Da sieht man, dass man mitt ein bisschen Rhetorik und... » weiter
Ob in der Blogsphäre mit zu viel Selbstreferenz diskutiert wird, ist eine interessante Frage. Zum... » weiter
Schoen umgekehrt :) Und nun muss ich aufpassen, dass ich nicht in dieselbe Falle tappe, in der ich... » weiter
Kurzer Nachtrag: Im Weblog "Spiegelkritik.de" findet sich auch ein Artikel zu dieser... » weiter


